Sehr geehrte Kunden,

Wie Sie der Presse und den Medien sicher entnommen haben, hat das Bundeskabinett am 15.05.2018 den vom Bundesverkehrsminister vorgelegten Entwurf zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes verabschiedet.

Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über den aktuellen Stand informieren und bereits auch erste Auswirkungen auf die Kostenstruktur avisieren.

Im Wesentlichen liegen zwei maßgebliche Änderungen bzw. Anpassungen vor:

  1. Ausweitung der Mauterhebung auf alle Bundesstraßen
    Zum 1. Juli 2018 wird das deutschlandweite Mautnetz für Lkw ausgeweitet. Neben Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen werden zukünftig auch alle sonstigen Bundesstraßen in die streckenabhängige Lkw-Maut einbezogen. Erstreckte sich das mautpflichtige Streckennetz bislang auf rund 15.000 km, wird es zukünftig auch das 40.000 km weite Bundesstraßennetz umfassen.
    Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in der vierten Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 31. März 2017.
  2. Anpassung der Mautsätze zum 01.01.2019
    Das Bundesverkehrsministerium hat, mit dem Wegekostengutachten 2018 – 2022, die Grundlage für eine deutliche Mauterhöhung zum 1.1.2019 vorgelegt. Gemäß der Richtlinie 1999/62/EG werden zukünftig neben den Infrastrukturkosten auch Kosten für Luft- und Lärmbelastung in die Maut einfließen. Aktuell befindet sich der Gesetzentwurf zur fünften Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes zur Anhörung in den verschiedenen Gremien, von deutlichen Anpassungen der Mautsätze in den verschiedenen Klassen ist aber schon heute gesichert auszugehen.

Um insgesamt 2,5 Milliarden Euro werden ab 2019 die Belastungen für den Straßengüterverkehr in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr steigen. Dies ist das Ergebnis des vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Auftrag gegebenen neuen Wegekostengutachtens (WGK). Bereits die regionale Ausweitung der Lkw-Maut auf das gesamte 40.000 km umfassende Fernstraßennetz zum 1. Juli 2018 wird einen enormen Kostenschub in Höhe von 2 Milliarden Euro auslösen. Die zusätzlichen Belastungen werden zum Beginn kommenden Jahres durch die vorgesehene gesetzliche Anhebung der Mautsätze für Lkw über 7,5 Tonnen dann um weitere 500 Millionen Euro ansteigen.

„Dieser doppelte Kostensprung in der Logistik wird nicht ohne Auswirkungen auf Fracht- und Verbraucherpreise bleiben“, prognostiziert Frank Huster, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV). „Denn die zum Erhalt der Straßeninfrastruktur eingesetzte entfernungsabhängige Verkehrswegeabgabe wirkt faktisch wie eine Verbrauchssteuer.

Aktuell ist es noch sehr schwierig die genaue Auswirkung auf die Transportpreise zu beziffern. Wir gehen aktuell von einem Kostenanstieg der Transportpreise von 3% ab Juli 2018 aus, welche nur den steigenden Mautkosten zuzurechnen sind. Ab Januar 2019 werden wir dann nochmal einen erneuten Kostenanstieg durch die Mauterhebung verzeichnen, welche wir und auch unser Verband der DSLV noch nicht im Detail beziffern kann.

Wir als BACKHAUS & CO müssen diese Preissteigerung, diese zusätzlichen Steuerkosten (Maut) an unsere Kunden weiterreichen und hoffen hier auf Ihr Verständnis.

Ihr BACKHAUS & CO. Team