Zolllager sind durch Zollbehörden zugelassene Räumlichkeiten und sonstige Stätten in denen Waren unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden können.

Backhaus & CO. unterhält in Hamburg ein Zolllager. Beim Import von Waren werden regelmäßig Einfuhrabgaben an der Grenze fällig. Dies können Sie sich jedoch sparen oder regelmäßig mindestens 30 Tage hinauszögern, wenn Sie Ihre Waren in unserem privaten Zolllager zwischenlagern. Die Zollabgaben müssen erst bei Überführung der Waren in den freien Verkehr entrichtet werden.